Der Europäische Gerichtshof einmal mehr bekräftigt, dass bei Online-Flugbuchungen von Beginn an der Endpreis inklusive Steuern und Gebühren zu erkennen sein muss. Das haben die Richter in Luxemburg in einem Urteil (Rechtssache C-573/13) nun klar gestellt. Dies gilt sowohl für den ausgewählten Flug als auch für alternative Verbindungen.
Bei seiner Entscheidung stützt sich der EuGH auf die schon länger bestehende europäische Preistransparenzverordnung. Laut dieser muss dem Kunden sofort der Endpreis für Flüge inklusive Steuern, Gebühren und Entgelten gezeigt werden, damit er Angebote besser vergleichen kann. Die EU-Gesetzgebung schreibt auch vor, dass der Kunde Extras wie Hotels, Mietwagen oder Versicherungen bei der Online-Flugbuchung ausdrücklich wählen muss. Auch in diesem Fall hatte der Luxemburger Gerichtshof schon die Rechte von Verbrauchern gestärkt, weil Billigfluggesellschaften in der Vergangenheit solche Zusatzleistungen teils einfach automatisch beim Online-Ticketkauf dazugebucht hatten.
Auch bei Online-Portalen, die Flüge verschiedener Gesellschaften verkaufen, gibt es «Schummeleien». So öffnen sich beim Buchungsvorgang zum Beispiel Fenster, die vor Nachteilen warnen, wenn eine Versicherung nicht hinzugebucht werde. Oder am Ende des Zahlungsvorgangs ist eine Kreditkarte voreingestellt, die der Flugvermittler selber herausgebracht hat. Sobald Verbraucher die Zahlungsart ändern, zum Beispiel auf Visa-Kreditkarte oder MasterCard-Kreditkarte, steigt der Reisepreis. Dabei besagt die im Juni 2014 in Kraft getretene Verbraucherrechterichtlinie, dass bei der Buchung mindestens ein kostenloses und gängiges Zahlungsmittel angeboten werden muss. Laut der Richtlinie dürfen auch nur solche Kosten dem Verbraucher berechnet werden, die dem Unternehmen tatsächlich entstehen.
Deutsche Verbraucherschütze hatten 2008 gegen Air Berlin geklagt, weil der Endpreis nicht in jedem Fall ersichtlich war. In einer Tabelle waren Preise ohne Steuern, Flughafengebühren oder Kerosinzuschläge angezeigt worden. Die Revisionsklage von Air Berlin vor dem Bundesgerichtshof – der den EU-Gerichtshof angerufen hatte – ist nun abgelehnt worden.