Die Übergangsfrist zur Anwendung der neuen EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG), nach der alle von EU-Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine mit einer begrenzten Gültigkeitsdauer ausgestattet sein müssen, ist am 19.Januar 2015 abgelaufen.
Dies bedeutet, dass Inhaber von Führerscheinen, die ihren Wohnsitz vor dem 19. Januar 2013 nach Spanien verlegt haben und über einen unbefristeten Führerschein verfügen, diesen ab dem 19. Januar 2015 in einen spanischen Führerschein umtauschen müssen, sofern der deutsche Führerschein noch nicht im spanischen Führerscheinregister eingetragen wurde. Dies trifft auch auf Personen zu, die neben ihrem spanischen Wohnsitz zusätzlich auch noch in ihrem Heimatland amtlich gemeldet sind.
Laut einer Mitteilung der spanischen Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) wird Residenten, die eine Führerscheinerneuerung beantragen müssen, empfohlen, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Über die Hotline-Telefonnummer 060 oder über die Website der Verkehrsbehörde www.dgt.es können sowohl Termine als auch das notwendige offizielle Formular beantragt bzw. heruntergeladen werden. Die nationale spanische Verkehrsbehörde hat klargestellt, dass der deutsche (oder EU) – Führerschein dabei definitiv abgegeben werden muss. Man erhält dafür einen gleichwertigen spanischen EU-Führerschein.
Das fahren ohne registrierten oder spanischen Führerschein ist ab dem 19.Januar 2015 nicht mehr erlaubt und wird mit einer Busse von mindestens 200 Euro bestraft.
Folgende Dokumente werden für den Umtausch benötigt: Ausweis oder Pass, N.I.E. - Nummer, Führerschein – Original und Kopie, Gesundheitszeugnis, Aktuelles biometrisches Passfoto (32 x 26 mm), Antrag, erhältlich beim Verkehrsamt oder dessen Webseite, 23,50 Euro in bar.
Alternativ kann man sich auch freiwillig in einem von der Führerscheinstelle akkreditierten Ärztezentrum melden und den Medizincheck machen, der für spanische Führerscheine alle 10 Jahre (bzw. 5 Jahre wenn man älter als 65 ist) gemacht werden muss. Es wird eine Bescheinigung ausgestellt, dass der Führerschein erneuert werden kann. Ab diesem Moment ist man im spanischen Verkehrszentralregister eingetragen und hat alle Rechte und Pflichten eines spanischen Autofahrers. Es wird also auch ein Punktekonto erstellt. Der Vorteil liegt jedoch darin, dass der nationale Führerschein behalten werden kann