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Verordnung für Party-Boote erlassen

Die Party-Boote geben immer wieder Anlass zu Diskussionen. | Ultima Hora

| Eivissa |

—Die Regierung der Balearen letzten Freitag hat ein Dekret zum Umgang mit Party-Booten erlassen.

De facto müssen nun die Veranstalter der Boots-Parties, wenn sie auf ihren Ausflügen Diskothek und Catering anbieten, die selben Auflagen zu Lebensmittelsicherheit, maximaler Besucheranzahl, Lärmbegrenzung und Gesundheitsvorschriften erfüllen wie andere touristische Betriebe an Land auch. Zusätzlich zu den Verwaltungsauflagen, die den Seeverkehr auf den Balearen regeln. Weiterhin müssen sich die neue Veranstalter in einem Register erfassen lassen und eine Verantwortlichkeitserklärung abgeben.

Laut dem Präsidenten des Inselrats von Ibiza, Vicent Serra , stelle das Dekret ein Instrument zur Kontrolle der Party-Boote dar. Jaime Martínez, balearischer Minister für Tourismus und Sport sagte in der Pressekonferenz nach Beschluss der Verfügung, der Erlass stelle einen Durchbruch in der Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes dar, er verleihe der Branche Rechtssicherheit und erleichtere die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Doch auch wenn Martínez hervorhob, das das Dekret unter „Einbeziehung aller betroffenen Branchen" verabschiedet wurde, gibt es auch kritische Stimmen zu dem Erlass. So beklagt Silvia Tur, Umwelträtin des Consells von Formentera, dass sich die Ankündigung der Regierung, eine Regelung für die Partyboote gefunden zu haben, darauf begrenze, die Veranstalter dieser Bootsausflüge als touristische Unternehmen klassifiziert zu haben. Dies beschränke sich auf einen Artikel einer Verordnung, der nicht mehr als 12 Zeilen umfasse. Tur erinnerte daran, dass die Party-Boote große Lärmbelästigung an den Stränden und der Küstenlinie von Formentera verursache und eine Bedrohung für das touristische Konzept der Insel darstelle. Der Artikel 147, den die Balearenregierung als Regulation der Partyboote verkaufe, beinhalte weder Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung, noch irgendwelche Einschränkungen für geschützte Gebiete wie die Posidonia- Seegrasswiesen.

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