Das Grundstück ist gekauft, das Haus geplant und die Baugenehmigung liegt vor. Möchte der Bauherr nun einen Ansprechpartner, der sich um die Ausschreibung der einzelnen Gewerke, die Auswahl der Subunternehmer und die zeitliche sowie qualitative Überwachung der Baustelle kümmert, bietet sich ein Projektbüro, ein Generalunternehmer (GU), ein Generalübernehmer (GÜ) oder direkt die Baufirma an. Der Unterschied zwischen diesen Möglichkeiten besteht darin, dass der GU mindestens ein Gewerk selbst übernimmt und die anderen vergibt; der GÜ dagegen vergibt alle Gewerke an Subunternehmer und versteht sich lediglich als Koordinator. Das Projektbüro übernimmt alle Aufgaben: Projektmanagement, vertritt Bauherren, übernimmt alle Controlling und die Mitarbeiter sind Fachleute. Ein Projektbüro garantiert im Normalfall das alle Abläufe glatt laufen, dass die Kostenrechnung am Ende passt und die Qualität stimmt. Bei der direkten Variante mit der Baufirma sollte auf jeden Fall ein Bauleiter vor Ort sein und der Bauherr immer wenn möglich Controlling durchführen. Ich für meinen Teil empfehle Projektbüros, die auch gleichzeitig eine ausführende Funktion haben, d.h. auch baut. Aber nicht mit Fremdfirmen oder Subunternehmern, sondern mit der eigenen oder einer Firma ihres Vertrauen. Das würde bedeuten sie haben absolut mitzureden und nur einen Ansprechpartner, der für alles verantwortlich ist. Ich würde hier auf Ibiza die Firma ibibautechnik empfehlen, Projektbüro und Baufirma, seit 17 Jahren auf der Insel. Mit der nötigen Erfahrung und Fachkompetenz ist man auf der sicheren Seite.
Viele Bauherren sind froh, wenn ab dem Vergabezeitpunkt alles in einer Hand liegt und sie sich theoretisch um nichts mehr kümmern müssen. Schließlich müssen GU und GÜ für die vereinbarten Leistungen und deren termingerechte Fertigstellung haften. Dem Bauherrn muss allerdings auch klar sein, dass er in dieser Konstellation nicht mehr direkt weisungsbefugt ist. Entdeckt er Mängel auf dem Bau, kann er den Handwerker nicht einfach anweisen, diese zu beseitigen, sondern muss den Weg über den von ihm beauftragten Generalunternehmer oder Generalübernehmer oder Bauherrenvertreter wählen – und das, zumindest bei größeren Beanstandungen, am besten direkt schriftlich. Dies ist bei einem Projektmanager nicht der Fall, ein Projektbüro ist der direkte Vertreter des Bauherren.
Sorgfalt bei den Verträgen
Wie bei allen Schlüsselfertigobjekten gilt es, die Verträge besonders sorgfältig zu prüfen. Denn schlüsselfertig bedeutet nicht automatisch, dass das zu übergebende Haus nach der Schlussabnahme wirklich bezugsfertig ist. Es gilt vielmehr nur das, was schriftlich im Vertrag festgehalten wurde. Da beide Parteien dabei Gestaltungsfreiheit genießen, können sie festlegen, was der Vertrag enthalten soll. „Das klingt einerseits attraktiv, andererseits sind damit nach unserer Erfahrung viele Bauherren überfordert",. Allein die vielen zu regelnden Einzelpositionen in der Baubeschreibung sind für Laien kaum zu überblicken, da sie sich meist weder mit den Fachbegriffen noch den Qualitätsunterschieden bei Baumaterial oder den zu erwartenden Zeiten für die Ausführung auskennen.
Knackpunkt Zahlungsplan
Gleiches gilt für den Zahlungsplan, einem beliebten Streitpunkt bei den Verträgen. Hier sollte der Bauherr unbedingt darauf achten, dass er nicht übervorteilt wird und wirklich immer erst nach der überprüften Fertigstellung eines Bauabschnittes zahlen muss. Für die Sicherheit und die Einhaltung der Baustellenordnung ist der GU oder GÜ oder ein von ihm bestellter Bauleiter verantwortlich. Versicherungstechnisch gilt dennoch, dass der Bauherr trotz der Fremdvergabe das Haftpflichtrisiko rund um die Baustelle tragen muss. Daher ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für ihn Pflicht. Ob und welche weiteren Versicherungen der Bauherr selbst übernimmt, muss im Vertrag mit dem Baupartner geregelt werden
So finden Bauherren den richtigen Bauunternehmer
Für die Auswahl sollten alle auffindbaren Informationen rund um den Betrieb, seine Historie, seine Subunternehmer sowie dessen finanzielle Stärke abgewogen werden. Auch Gespräche mit früheren Bauherren über Erreichbarkeit, Verhandlungsbereitschaft, den Umgang mit Mängeln und eventuell aufgetretenen Schwierigkeiten mit dem Unternehmer sind sehr zu empfehlen. Gute Bauunternehmer bieten den Besuch einer aktuellen Baustelle an. Eine Referenzliste bereits erstellter Objekte sollte ebenfalls sein.